Leistungen:
Vermietung
- Im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (Vermieter) ermitteln wir marktgerechte Mietpreise unter Berücksichtigung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (Mietrechtsgesetz, ABGB).
- Interessenten finden und Auswahl seriöser Mieter (Bonitätsprüfung)
- Verrechnung Maklerprovision zu Lasten Auftraggeber/Vermieter (Erstauftraggeberprinzip)
- Einhebung der Kaution und Evidenzhaltung der Fristen bei Bankgarantien.
- Aktualisierung von Hauptmietzins durch Berechnung der Wertsicherung.
Finanz- und Vermögensverwaltung/Gebäudemanagement
Führung transparenter Buchhaltung
- Kaufmännische Rechnungsprüfung sowie termingerechte Anweisungen unter Berücksichtigung der für Sie vereinbarten Sonderkonditionen
- Jährliche Eigentümerabrechnung (bei mehreren Eigentümern: je Eigentümer im Verhältnis der Eigentumsanteile).
- Jährliche Betriebskostenabrechnung (ggf. samt Heizkostenabrechnung) über die Liegenschaftseinnahmen und –ausgaben des Verwaltungszeitraumes als Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen je Bestandnehmer.
- Erstellung der Vorschreibung/Aufstellung der zu erwartenden Kosten je Kalenderjahr und Aufteilung an den Mieter (gemäß den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen). Auf Wunsch (gg. Verrechnung): Termingerechte Meldung der Umsatzsteuervoranmeldung und Abfuhr des errechneten Umsatzsteuerzahlungsbetrages bzw. Anforderung eines allfälligen Überschusses aus der Umsatzsteuerverrechnung an das zuständige Finanzamt.
- Überwachung der pünktlichen monatlichen Bezahlung des Mietzinses und der vorgeschriebenen A-Conto-Beträge durch den Mieter sowie Mahnung bei nicht fristgerechter Bezahlung oder ausständiger Beträge, in weiterer Folge Eintreibung seitens eines Rechtsanwaltes bis zur Klage und gerichtlichen Eintreibung sowie gegebenenfalls Durchsetzung der Räumungsklage.
- Eigennutzungs- und Leerstandsverwaltung.
- Abschluss und Kündigung von Versicherungs-, Wartungs- und Dienstleistungsverträgen.
- Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern, Vertragspartnern, sowie bei Behörden und Gerichten – ggf. unter Hinbeiziehung eines geeigneten Vertreters (Rechtsanwalt, Steuerberater).
- Obsorge für die Einhaltung der Hausordnung.