Die Leistungen der Verwaltung sind in den §§ WEG festgelegt; diese Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl unserer Leistungen, welche gegebenenfalls ihrem individuellen Bedarf angepasst werden können.
Kontakt/Kommunikation mit den Wohnungseigentümern, ggf. mit den Mietern, Behörden, Versicherungen, Professionisten, Sachverständigen und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft; Offenlegung sämtlicher Unterlagen und Belege; diese stehen den Eigentümern zur Einsichtnahme (zu den Bürozeiten nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter) im Büro der Hausverwaltung zur Verfügung.
Jährliche Betriebskostenabrechnung (ggf. samt Heizkostenabrechnung) über die Liegenschaftseinnahmen und –ausgaben des Verwaltungszeitraumes als Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung sowie über die – sofern vorhanden – Rücklage der Liegenschaft.
Aufstellung der zu erwartenden Kosten je Kalenderjahr samt Ausweis der Verteilung je Kostenart für die Gesamtliegenschaft sowie nach jeweiligen Wohnungseigentumsanteilen; bei Bedarf: Anpassung der Vorschreibung auch zwischenzeitig.
Zeitgerechte Einladung mit Vorstellung der Tagesordnungspunkte und regelmäßige Abhaltung von ordentlichen Eigentümerversammlungen. Auf Wunsch bzw. aus Erfordernisgründen auch Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Die Einladungen werden an jeden Eigentümer der Liegenschaft an die der Hausverwaltung zuletzt schriftlich bekannt gegebene Inlandsadresse zugestellt.
Für die Liegenschaften wird für die Verbrauchskosten (Betriebs- Heiz- und Verwaltungskosten) ein eigenes Anderkonto eingerichtet und geführt, welches auf den Namen der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft lautet. Detto für die Rücklage (Ansparung sowie Ausgaben).
Ordentliche rechnerische und sachliche Rechnungsprüfung (von Lieferanten-, Dienstleistungs- Rücklagenrechnungen sowie Hausbesorgerkosten und Waschmünzenabrechnungen) sowie termingerechte Rechnungsanweisung unter Berücksichtigung der von der Hausverwaltung ausgehandelten Sonderkonditionen (Rabatte, Skonti, Zahlungsziele u.dgl.).
Zur Lösung von gemeinschaftlichen Belangen erhält die Eigentümergemeinschaft sowie der Verwaltungsbeirat die Beratung und Hilfe der Verwaltung.
Betreuung und Überwachung der Hausbetreuungsfirma oder des Hausbesorgers der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Abschluss und Kündigung von Versicherungs-, Wartungs- und Dienstleistungsverträgen etc. im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
In regelmäßigen Abständen durchgeführte Begehungen der Liegenschaft zur Werterhaltung und um eventuelle Mängel frühzeitig zu erkennen. Die Begehung ist zudem u.a. Grundlage für die Planung allfälliger Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen. Einteilung in kurz-, mittelfristige oder langfristige Maßnahmen unter Berücksichtigung der dazu notwendigen finanziellen Mittel.
Aushang einer Hausordnung durch die Verwaltung sowie Überwachung derselben; bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen diese Hausordnung werden die verantwortlichen Miteigentümer durch die Hausverwaltung schriftlich abgemahnt. Bei fortwährender Nichteinhaltung wird die Eigentümergemeinschaft bei der nächsten Eigentümerversammlung darüber in Kenntnis gesetzt.
Gegenüber privater und/oder öffentlich-rechtlicher Belange Maßnahmen setzen, die zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteiles für die Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall: durch Mehrheitsbeschluss).
Ausstellung von Schlüssel-/Zylinderbestellungen für die Wohnungseigentümer oder das Gemeinschaftseigentum.
Veranlassung der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch befugte Fachleute an:
u.v.m.
Sehr gerne bieten wir Ihnen die Verwaltung Ihrer Mietwohnanlage sowie auch die Verwaltung einzelner Wohnungen und/oder Büro- und Geschäftsobjekte innerhalb einer Wohnanlage an.