Verwaltung Wohnungseigentum:

Die Leistungen der Verwaltung sind in den §§ WEG festgelegt; diese Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl unserer Leistungen, welche gegebenenfalls ihrem individuellen Bedarf angepasst werden können.

Allgemeine Verwaltung:

Kontakt/Kommunikation mit den Wohnungseigentümern, ggf. mit den Mietern, Behörden, Versicherungen, Professionisten, Sachverständigen und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft; Offenlegung sämtlicher Unterlagen und Belege; diese stehen den Eigentümern zur Einsichtnahme (zu den Bürozeiten nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter) im Büro der Hausverwaltung zur Verfügung.

Erstellung der Jahresabrechnung:

Jährliche Betriebskostenabrechnung (ggf. samt Heizkostenabrechnung) über die Liegenschaftseinnahmen und –ausgaben des Verwaltungszeitraumes als Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung sowie über die – sofern vorhanden – Rücklage der Liegenschaft.

Erstellung der Vorschreibung (Wirtschaftsplan):

Aufstellung der zu erwartenden Kosten je Kalenderjahr samt Ausweis der Verteilung je Kostenart für die Gesamtliegenschaft sowie nach jeweiligen Wohnungseigentumsanteilen; bei Bedarf: Anpassung der Vorschreibung auch zwischenzeitig.

Eigentümerversammlungen:

Zeitgerechte Einladung mit Vorstellung der Tagesordnungspunkte und regelmäßige Abhaltung von ordentlichen Eigentümerversammlungen. Auf Wunsch bzw. aus Erfordernisgründen auch Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Die Einladungen werden an jeden Eigentümer der Liegenschaft an die der Hausverwaltung zuletzt schriftlich bekannt gegebene Inlandsadresse zugestellt.

Vermögensverwaltung:

Für die Liegenschaften wird für die Verbrauchskosten (Betriebs- Heiz- und Verwaltungskosten) ein eigenes Anderkonto eingerichtet und geführt, welches auf den Namen der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft lautet. Detto für die Rücklage (Ansparung sowie Ausgaben). 
Ordentliche rechnerische und sachliche Rechnungsprüfung (von Lieferanten-, Dienstleistungs- Rücklagenrechnungen sowie Hausbesorgerkosten und Waschmünzenabrechnungen) sowie termingerechte Rechnungsanweisung unter Berücksichtigung der von der Hausverwaltung ausgehandelten Sonderkonditionen (Rabatte, Skonti, Zahlungsziele u.dgl.).

Beratung:

Zur Lösung von gemeinschaftlichen Belangen erhält die Eigentümergemeinschaft sowie der Verwaltungsbeirat die Beratung und Hilfe der Verwaltung.

Hausbetreuung/Hausbesorger:

Betreuung und Überwachung der Hausbetreuungsfirma oder des Hausbesorgers der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Verträge:

Abschluss und Kündigung von Versicherungs-, Wartungs- und Dienstleistungsverträgen etc. im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Buchführung:

  • Einrichtung und Durchführung einer transparenten und ordnungsgemäß Buchhaltung nach den derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen, je Eigentümergemeinschaft. 
    Aufstellung der Ausgaben nach Kostenarten.
  • Führung und jährliche Abrechnung des Rücklagenkontos.
  • Termingerechte Meldung der Umsatzsteuervoranmeldung und Abfuhr des errechneten Umsatzsteuerzahlungsbetrages bzw. Anforderung eines allfälligen Überschusses aus der Umsatzsteuerverrechnung an das zuständige Finanzamt.
  • Überwachung der pünktlichen monatlichen Bezahlung der vorgeschriebenen A-Conto-Beträge sowie Mahnung bei nicht fristgerechter Bezahlung oder ausständiger Beträge, (in weiterer Folge Eintreibung seitens eines Rechtsanwaltes bis zu Klage.)
  • Bei Vorliegen eines Hausbesorgerdienstverhältnisses: Hausbesorger-Lohnverrechnung samt termingerechter Bezahlung der Lohnsteuer, Kommunalsteuer, Sozialabgaben. Abrechnung der Kranken- und Urlaubsvertretung bei Hausbesorgern.
  • Bei Vorhandensein einer zentralen Heizanlage: Jährliche Veranlassung der Ablesung der Wärmezähler sowie Meldung der Gesamtheizkosten an das jeweilige beauftragte Serviceunternehmen sowie Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten in die Jahresabrechnung des jeweiligen Wohnungseigentümers.

Technische Kontrollen an den allgemeinen Teilen des Hauses/der Gemeinschaftsanlagen:

In regelmäßigen Abständen durchgeführte Begehungen der Liegenschaft zur Werterhaltung und um eventuelle Mängel frühzeitig zu erkennen. Die Begehung ist zudem u.a. Grundlage für die Planung allfälliger Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen. Einteilung in kurz-, mittelfristige oder langfristige Maßnahmen unter Berücksichtigung der dazu notwendigen finanziellen Mittel.

Instandhaltungsmaßnahmen/Sanierungen:

  • Routinemäßige Instandhaltungsmaßnahmen: Einholung von Angeboten und Beratung der WEG bei der Auswahl der technischen Lösungen und Auftragsvergabe im Sinne der WEG. Erstellung der schriftlichen Verträge namens und auf Rechnung der WEG. Überwachung der Ausführung und Prüfung der Schlussrechnung.
  • Nicht-routinemäßige Instandhaltungsmaßnahmen, Sanierungen: Einholung mehrerer Angebote (Erstellung einer Ausschreibung) bei Instandhaltungsmaßnahmen/Sanierungen, welche durch schriftliche Abstimmung aller Eigentümer beschlossen wurden (im Regelfall: durch Mehrheitsbeschluss). Auftragsvergabe im Namen der WEG und Kontrolle der ausführenden Firmen. Gegebenenfalls Beauftragung eines befugten Gewerbetreibenden mit der Überwachung der Arbeiten und Überprüfung der Rechnungen (gemäß der derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen).
  • Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen: Bei Gefahr in Verzug oder in dringenden Fällen (wie z.Bsp.: Rohrbruch, Feuer-, Sturm-, Wasserschäden) Einleitung von Sofortmaßnahmen. Bei Versicherungsfällen an allgemeinen Teilen des Hauses Schadensmeldung an das Versicherungsunternehmen sowie Abklärung der sachlichen Zuständigkeit an Gemeinschaftsanlagen oder einzelnen Bestandsobjekten. Auftragserteilung zur Schadensminderung bzw. Schadensbeseitigung sowie Abrechnung der angefallenen Kosten durch die bestellten Handwerker mit der zuständigen Versicherung. Jährliche Betriebskostenabrechnung (ggf. samt Heizkostenabrechnung) über die Liegenschaftseinnahmen und –ausgaben des Verwaltungszeitraumes als Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung sowie über die – sofern vorhandene – Rücklage der Liegenschaft.

Hausordnung:

Aushang einer Hausordnung durch die Verwaltung sowie Überwachung derselben; bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen diese Hausordnung werden die verantwortlichen Miteigentümer durch die Hausverwaltung schriftlich abgemahnt. Bei fortwährender Nichteinhaltung wird die Eigentümergemeinschaft bei der nächsten Eigentümerversammlung darüber in Kenntnis gesetzt.

Öffentliche Belange:

Gegenüber privater und/oder öffentlich-rechtlicher Belange Maßnahmen setzen, die zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteiles für die Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall: durch Mehrheitsbeschluss).

Schlüsselbestellungen:

Ausstellung von Schlüssel-/Zylinderbestellungen für die Wohnungseigentümer oder das Gemeinschaftseigentum.

Sicherheitseinrichtungen:

Veranlassung der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch befugte Fachleute an:

  • der Heizzentrale/Heizanlage (Abgaswerte, Dichtheitsprüfung, Sicherheitsventile u.dgl.)
  • den Auszugsanlagen (TÜV-Prüfungen, Reparaturen)
  • evt. Lüftungsanlagen (in TG)
  • den Blitzschutzanlagen (Reparaturen, Dachsanierungen)
  • den Brandschutzeinrichtungen, Feuerlöschern, Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege

u.v.m.

Sehr gerne bieten wir Ihnen die Verwaltung Ihrer Mietwohnanlage sowie auch die Verwaltung einzelner Wohnungen und/oder Büro- und Geschäftsobjekte innerhalb einer Wohnanlage an.